Ist Katzen vertreiben illegal?

Achtung: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag lediglich der allgemeinen Information dient. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

Solange die eingesetzten Mittel tierschutzkonform sind, ist das Vertreiben von Katzen nicht illegal. Es gibt zahlreiche legale Möglichkeiten Katzen zu Vertreiben, ohne den Tieren oder der Natur zu schaden, wie zum Beispiel Wasser Katzenvertreiber mit Bewegungsmelder, die einen harmlosen Wasserstrahl verspritzen, sobald sich ein Tier (oder Mensch) vor dem Sensor bewegt. Zur Abschreckung sind diese Geräte sehr effektiv und sie verursachen keinerlei Schmerzen, Leiden oder andere Schäden an Lebewesen oder der Natur.

Eine weitere komplett harmlose Vertreibungs-Möglichkeit sind die sogenannten „Verpiss-Dich-Pflanzen“ (lateinisch: Coleus canina), die durch Nesseln auf ihren Blättern ätherische Öle wie Menthol verströmen, deren Geruch für Katzen unangenehm sein soll. Auch Lavendel, Kaffeesatz, Teebaumöl, Zitronenöl, Eukalyptusöl, Orangen-Essig und weitere günstige Hausmittel stellen harmlose, einfache und kostengünstige Methoden dar, um Katzen legal zu vertreiben. Selbst ein zischender Luftstoß aus einer Fernhalte-Spraydose kann Katzen auf tierfreundliche Weise erschrecken und vertreiben.

Fazit: Selbstverständlich sind alle Mittel illegal, die jeglichen Lebewesen Schmerzen, Leiden oder andere Schäden zufügen oder andere Tiere, wie zum Beispiel Vögel, Igel, usw. gefährden, doch Sie dürfen Ihr Grundstück mittels tierfreundlichen Methoden vor Katzenbesuchen und ihren unliebsamen Hinterlassenschaften schützen!

Unser Rat: Beginnen Sie mit der einfachsten und günstigen Methode, um zu Testen, ob Sie die Katzen und ihre unliebsame Hinterlassenschaften damit vertreiben können. Je nachdem, wo die Katzen auf Ihrem Grundstück urinieren oder Katzenkot hinterlassen, können Sie dort die genannten Duftmittel verstreuen oder „Verpiss-Dich-Pflanzen“ anpflanzen. Autos und Sandkästen können zudem mit Schutz-Abdeckungen vor Kot und Urin geschützt werden.

Falls alle einfachen Hausmittel wie Kaffeesatz verstreuen und Beete mulchen nicht den gewünschten Erfolg haben, dann können Sie zu fortgeschritteneren Methoden wie Ultraschall Katzenvertreibern oder Wasser Katzenvertreiber mit Bewegungsmelder greifen.

Kann ich meinen Nachbarn verbieten, ihre Katzen auf mein Grundstück zu lassen?

Anders als die meisten Tiere haben Katzen quasi ein „Recht auf Streunen“ und einige Gerichte sind der Auffassung, dass der gelegentliche Besuch einer Nachbarskatze auf dem eigenen Grundstück zu dulden ist. Es gibt keine speziellen Gesetze, die sich gegen fremde Katzen richten, die über Gartenzäune klettern und dann im Garten, auf der Terrasse oder dem Balkon Urinieren, Koten, Vögelnester Räubern, etc. Allerdings können die Gesetze zur Belästigung bei Beschwerden oder Streitigkeiten hilfreich sein.

Katzenbesitzer können beispielsweise nach §§ 862 I, 1004 I 2 BGB und §§ 906 , 1004 BGB verpflichtet sein, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Katzen keine Schäden an fremdem Eigentum verursachen oder jemanden verletzen.

Beispiele:

  • LG Bonn, Urteil vom 06.10.2009 – 8 S 142/09 („Die Beklagten werden verurteilt, ihre beiden Katzen so zu halten, dass diese nicht mehr in die Wohnung der Kläger gelangen und auf dem Balkon/der Terrasse der Kläger keine Verschmutzung durch Kot oder Erbrochenes hinterlassen.“)
  • LG Lüneburg, Urteil vom 27.01.2000 – 1 S 198/99 (Nachbarschutz: Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers gegen das Betreten seines Grundstücks und darauf abgestellter Fahrzeuge durch Katzen des Nachbarn“)
  • LG Lüneburg, 08.10.2004 – 4 S 48/04 („Mehr als zwei frei herumlaufende Katzen sind für Nachbarn nicht zumutbar – Nachbar hat einen Unterlassungsanspruch“)

Welche Rechte haben Grundstückseigentümer, um sich gegen Katzen und ihre Hinterlassenschaften zu wehren?

Katzen haben ein „Recht auf Streunen“ und können daher keinen Hausfriedensbruch im rechtlichen Sinne begehen. Daher kann ein Besitzer nicht rechtlich dafür verantwortlich sein, wohin seine Katzen gehen. Doch das Gesetz zur Belästigung schützt Grundstückseigentümer, wenn die Nutzung ihres Grundstücks oder Eigentums in unangemessener Weise beeinträchtigt wird. Wenn Katzen auf eine Art und Weise oder unter Umständen gehalten werden, die für die Öffentlichkeit im Allgemeinen (öffentliche Belästigung) oder für eine bestimmte Person (private Belästigung) ein erhebliches Unbehagen oder Ärgernis darstellen, kann die Haltung dieser Tiere eine Belästigung darstellen – und es können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Örtliche Behörden sind befugt, eine Person strafrechtlich zu verfolgen, wenn ein Tier „an einem Ort oder auf eine Weise gehalten wird, die gesundheitsschädlich ist oder eine Belästigung darstellt“.

Die Gerichte müssen entscheiden, ob in einem bestimmten Fall die Haltung der Katzen oder die Umstände, unter denen sie gehalten wurden, eine Belästigung im Sinne des Gesetzes darstellen. Da das Gesetz der Belästigung nur dann Anwendung findet, wenn eine „wesentliche“ Unannehmlichkeit oder Belästigung vorliegt, ist es unwahrscheinlich, dass die Gerichte eine Unterlassungsverfügung in Bezug auf eine Belästigung durch Verschmutzung durch Katzen erlassen, es sei denn, die Verschmutzung hat ein erhebliches Ausmaß, z. B. wenn eine sehr große Anzahl von Katzen von einer Person gehalten wird.

Hinweis: Unser Web-Angebot dient lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Diese Seite teilen:

Schreibe einen Kommentar